Allgemeine Teilnahmebedingungen

Vorbereitungslehrgänge auf die Steuerberaterprüfung 2025/2026

  1. Jeder Teilnehmer, der die Lehrgänge mit dem Ziel besucht, die Steuerberaterprüfung abzulegen, hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung rechtzeitig erfüllt sind. Die Zulassungsfrage ist frühzeitig bei der Gemeinsamen Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern NRW; Grafenberger Allee 100, 40237 Düsseldorf, Telefon: 02 11 / 59 89 44 – 10, www.steuerberaterpruefung-nrw.de, abzuklären. Die Akademie übernimmt keine Haftung, dass der Teilnehmer der Vorbereitungslehrgänge zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden.
  2. Nach Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung mit Rechnung. Der Anspruch auf Teilnahme besteht bei Direktzahlern mit Eingang des Rechnungsbetrages zum Fälligkeitszeitpunkt bzw. bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren – das gilt auch für Ratenzahler – mit Eingang des Formulars „SEPA-Lastschrift-Mandat“ und erfolgter Zahlung bzw. – bei Ratenzahlern – Anzahlung. Soweit ein Frühbucherrabatt gewährt wurde, findet dieser bereits bei der Rechnungsstellung Berücksichtigung.
  3. Die Teilnehmerzahl ist auf 60 im Hybridformat begrenzt. Entscheidend für die Teilnahme ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen in der Geschäftsstelle; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  4. Die Gefahr der Nichtteilnahme – gleich aus welchen Gründen – liegt beim angemeldeten Teilnehmer. Auf die Kündigungsmöglichkeit in Ziff. 6 wird hingewiesen. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche auf Nachlässe bzw. Rückzahlungen.
  5. Stornierungen sind bis zu zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 € möglich.
  6. Die Teilnahme am Grundlehrgang kann jeweils mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende, erstmals zum 30.  September 2024, schriftlich gekündigt werden. Selbständige Klausuren- und Prüfungskurse sind nicht kündbar. Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden ab Wirksamkeit der Kündigung gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 € zeitanteilig erstattet.
  7. Die Akademie garantiert die Durchführung des Lehrganges, nötigenfalls (z.B. bei pandemiebedingten Veranstaltungsverboten) werden die Termine rein online durchgeführt. Sollten einzelne Termine wegen unvorhergesehener Verhinderung des Dozenten (Verkehrssituation; Krankheit etc.) ausfallen, wird die Akademie Ersatztermine anbieten, die ggf. auch auf einen Freitag fallen können. Für den Fall, dass ein Dozent nicht pünktlich zum Unterrichtsbeginn anwesend ist, besteht eine Wartepflicht von zwei Stunden, ehe der Anspruch auf einen Ersatztermin gegeben ist. Bei verspätetem Eintreffen des Dozenten wird dieser am gleichen Tag die verspätete Zeit nachholen. Weitere Ansprüche über das Nachholen des verspäteten Unterrichtsbeginns bzw. das Angebot von Ersatzterminen hinaus bestehen nicht.
  8. Die Akademie kann aus wichtigem Grund den Veranstaltungsort für einzelne Veranstaltungstermine verlegen. Die Teilnehmer werden rechtzeitig informiert.
  9. Teilnehmer des Online-Lehrgangs haben keinen Anspruch auf eine Teilnahme in Präsenz. Die Erfassung der Teilnahme erfolgt über das Webinar-System. Die im Lehrgang enthaltenen Klausurentermine finden nur im Präsenzformat statt.
  10. Die Kommunikation zwischen der Akademie und dem Teilnehmer erfolgt in der Regel per E-Mail. Der Teilnehmer hat der Akademie seine aktuelle E-Mail-Adresse mitzuteilen. Nachrichten und Informationen werden ausschließlich per E-Mail übermittelt. Es ist eine Reaktionszeit von 18 Stunden vereinbart. Der Teilnehmer ist für die rechtzeitige Kenntnisnahme verantwortlich.
  11. Jeder Teilnehmer stimmt zu, dass sein Name, die vollständige Anschrift und die Kommunikationsdaten auf einem Formular erfasst werden. Die Daten werden allen Kursteilnehmern und den Dozenten zur Kenntnis gegeben.
  12. Die durch die Akademie ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht in Auszügen, ohne Einwilligung der Akademie bzw. des auf dem Skript bezeichneten Erstellers vervielfältigt werden.
  13. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sowohl nach Abschluss der schriftlichen, als auch nach Abschluss der mündlichen Prüfung, der Akademie das Prüfungsergebnis mitzuteilen.
  14. Die Akademie übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Sachen und Gegenstände, insbesondere Garderobe, Taschen, Literatur, elektronische Geräte etc.
  15. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten vom Steuerberater-Verband e.V. Köln und der Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht unter Beachtung der Vorschriften der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verwendet werden. Der Teilnehmer ist außerdem einverstanden, dass er an die angegebenen E-Mail-Adresse(n) (Fach-)Informationen und Veranstaltungsankündigungen des Verbandes und der Akademie erhält. Das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.

Besondere Bedingungen

Zur Teilnahme am Exzellenz-Programm mit „Geld-zurück-Garantie“

  1. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Programm ist die Buchung des Grundlehrganges einschließlich des Klausurenkurses. Sollte ein Teilnehmer trotz Erfüllen der nachfolgenden Bedingungen die Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht erreichen, erstattet die Akademie die durch den Teilnehmer geleistete Lehrgangsgebühr gem. Ziff. 3. Die Teilnahme an dem Programm ist einmalig möglich.
    Grundlage des Exzellenz-Programms ist die Bestehensgarantie für die schriftliche Steuerberaterprüfung im Oktober 2025 verbunden mit einer „Geld-zurück-Garantie“. Diese Garantie ist an folgende Bedingungen geknüpft:

    1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, am Unterricht ohne Fehlzeiten teilzunehmen. Fehlzeiten von mehr als 24 Unterrichtsstunden – gleich aus welchen Gründen – führen zum Ausschluss aus dem Programm. Das Risiko von Fehlzeiten liegt ausschließlich beim Teilnehmer. Der Teilnehmer akzeptiert, dass während des Unterrichts die Anwesenheit durch Abzeichnen der Anwesenheitsliste, ggf. mehrfach, nachzuweisen ist. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass die Anwesenheitslisten korrekt abgezeichnet werden. Bei Online-Teilnahme erfolgt die Kontrolle über das Webinar-System.
    2. Ziff. 7 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen gilt uneingeschränkt. Ersatztermine gelten als obligatorische Unterrichtstage. Bei unabkömmlicher Verhinderung der Teilnahme an einem Ersatztermin ist ggf. vorher mit der Lehrgangsbetreuung eine Vereinbarung zu treffen. Ausfallende Unterrichtszeiten, die der Akademie zuzurechnen sind, gelten nicht als Fehlzeiten.
    3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche Klausuren und Lernzielkontrollen sowohl als Heimarbeiten als auch als Aufsichtsklausuren sowohl im Grundlehrgang als auch im Klausurenkurs in gesetzter Frist zu bearbeiten. Nicht abgegebene, oder verspätet abgegebene Klausuren bzw. Heimarbeiten – gleich aus welchem Grund –, gelten als Nichtteilnahme. Mindestens die Hälfte der angebotenen und korrigierten Klausuren muss mit der Note 4,5 oder besser bewertet werden.
    4. Für die Klausuren im Klausurenkurs I und II gilt zusätzlich, dass der Notendurchschnitt aller Klausuren im Klausurenkurs I und II jeweils mindestens 4,5 oder besser sein muss.
    5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle Trainingsangebote (eTrainings) des Lehrgangs, eingestellt in den eCampus, vollständig und abschließend innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung auf dem eCampus zu bearbeiten. Es sind mindestens 70 % der Fragen in den einzelnen Trainingsangeboten richtig zu beantworten; Wiederholungen der Trainings sind möglich. Sollten technische Probleme, die in der Verantwortungssphäre der Akademie liegen, eine Bearbeitung hindern, hat der Teilnehmer die Akademie umgehend per Mail hierüber zu informieren. Der Akademie nicht bekannte Probleme gehen zu Lasten des Teilnehmers.
    6. Die Akademie wird den Teilnehmer auf Anfrage über seinen Leistungsstand informieren.
    7. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle Klausuren der schriftlichen Steuerberaterprüfung im Oktober 2025 vollständig zu bearbeiten. Der Nichtantritt zur schriftlichen Prüfung bzw. das frühzeitige Ausscheiden aus der schriftlichen Prüfung – gleich aus welchem Grund – führt zur sofortigen Beendigung des Exzellenz-Programms. Das Risiko liegt ausschließlich beim Teilnehmer.
  2. Der Anspruch auf Rückzahlung der Lehrgangsgebühren im Rahmen des Exzellenz-Programms entfällt somit, • wenn der Teilnehmer mehr als 24 Unterrichtsstunden – gleich aus welchem Grund – am Präsenzunterricht des Grundlehrganges fehlt,
    • wenn die unter Punkt 1. c) und d) aufgeführten Klausuren nicht bzw. nicht mit der notwendigen Bewertung geschrieben werden,
    • die Trainingsangebote nicht im Sinne von 1. e) bearbeitet werden,
    • wenn der Teilnehmer im Sinne von 1. g) zur schriftlichen Prüfung nicht antritt oder – gleich aus welchem Grund – vorzeitig ausscheidet.
  3. Die Rückforderung der Lehrgangsgebühren im Rahmen des Exzellenz-Programms ist unter Vorlage einer Abschrift der Mitteilung der Prüfungsbehörde zur Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung innerhalb eines Monats ab Datum der Mitteilung (Ausschlussfrist) geltend zu machen. Die Gebühr des Grundlehrgangs (ohne eventuelle Ratenzahlungsgebühren und abzüglich eventueller Rabatte) wird innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage der Mitteilung erstattet, es sei denn, dass der Teilnehmer den Lehrgang wiederholen will. Werden in diesem Fall außerdem weitere Lehrgangsabschnitte, wie etwa der Klausurenkurs gebucht, reduzieren sich die Lehrgangsgebühren um 10 % gegenüber der aktuellen Ausschreibung – ohne Berücksichtigung weiterer Rabatte.